Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Der Eigentümer darf in noch keinem anderen Maklerverhältnis stehen. Die Immobilie darf nicht aus Internet, Zeitung oder anderen, öffentlichen Medien, stammen.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater und Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/ Kunden stehen. Ebenfalls sind Sie als Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie und auch als Ehe- oder Lebenspartner von der Tippgeber-Provision ausgeschlossen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Ihre Tippgeber-Provision ist fällig, wenn Ihre Empfehlung zu einem notariell beglaubigten Verkaufsabschluss geführt hat und unsere Maklercourtage vollständig bei uns eingegangen ist. Weiterhin behalten wir uns vor, auch ohne Angabe von Gründen, Immobilien und Objekte von Tippgebern abzulehnen.
Erhalten wir von mehreren Tippgebern die gleiche Immobilie empfohlen, so hat nur der erste Tippgeber einen Anspruch auf die Zahlung einer Provision.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.