Tippgeber werden
Sichern Sie sich Ihre Tippgeber-Provision – Eine gute Empfehlung zahlt sich für Sie aus
Profitieren Sie als Tippgeber und erhalten einen Anteil unserer Provision durch eine erfolgreiche Empfehlung. Kennen Sie jemanden in Ihrer Bekanntschaft oder Nachbarschaft, der ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilien- bzw. Mehrfamilienhaus in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen, Duisburg und anliegenden Nachbarstädten verkaufen möchte und einen kompetenten Partner zum Verkauf seiner Immobilie sucht, dann sollten Sie umgehend handeln. Eine gute Empfehlung kann Ihnen bis zu 2.000,- €* Tippgeber-Provision einbringen.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
1
Ziegler Immoconsult kennt das Objekt nicht
2
Das Objekt liegt in der Region Rhein-Ruhr
3
Es liegt noch kein anderer Maklerauftrag vor
4
Das Objekt wird nicht bereits beworben
Wie werde ich Tippgeber?
Tippgeber werden Sie ganz einfach über unser Tippgeber-Formular. Übersenden Sie uns die Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben.
Sobald das Tippgeber-Formular bei uns eingegangen ist nehmen wir mit Ihnen in Kontakt auf.
Schritt 1
Kontaktdaten des Verkäufers im Tippgeber-Formular einfügen
Sie geben uns einen Hinweis, wenn Sie jemanden kennen der seine Immobilie verkaufen möchte.
Schritt 2
Der Abschluss
Der Kontakt zwischen Ziegler Immoconsult und dem Immobilieneigentümer ist erfolgreich, was zu einem Verkaufsabschluss geführt hat.
Schritt 3
Tippgeber-Provision erhalten
Sie erhalten nach der notariellen Beurkundung und nach Zahlungseingang unserer Maklercourtage Ihre Tippgeber-Provision.
Tippgeber werden
In wenigen Schritten Tippgeber werden
Kontaktformular ausfüllen
Bestätigung erhalten
Antwort in 1-2 Tagen
Wie hoch ist die Provision?
Die Tippgeber-Provision orientiert sich am jeweiligen Verkaufswert der Immobilie. Bei einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie, erhalten Sie als Tippgeber den in der Berechnungstabelle genannten Betrag.
Verkaufswert
Tippgeber-Provision
*Wichtig zu wissen:
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Der Eigentümer darf in noch keinem anderen Maklerverhältnis stehen. Die Immobilie darf nicht aus Internet, Zeitung oder anderen, öffentlichen Medien, stammen.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater und Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/ Kunden stehen. Ebenfalls sind Sie als Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie und auch als Ehe- oder Lebenspartner von der Tippgeber-Provision ausgeschlossen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Ihre Tippgeber-Provision ist fällig, wenn Ihre Empfehlung zu einem notariell beglaubigten Verkaufsabschluss geführt hat und unsere Maklercourtage vollständig bei uns eingegangen ist. Weiterhin behalten wir uns vor, auch ohne Angabe von Gründen, Immobilien und Objekte von Tippgebern abzulehnen.
Erhalten wir von mehreren Tippgebern die gleiche Immobilie empfohlen, so hat nur der erste Tippgeber einen Anspruch auf die Zahlung einer Provision.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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