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Worauf Sie beim Kauf achten sollten
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Erbimmobilie
Die 5 wichtigsten Schritte, um Ihre Erbimmobilie zu schützen
Obwohl noch getrauert wird, kommen zahlreiche Aufgaben auf die Hinterbliebenen und Erben zu. Aufgaben, bei denen Fristen zu beachten sind, um hinterlassenes Immobilienvermögen nicht zu gefährden. Daher ist es notwendig sich sehr zeitnah mit dem gesamten Nachlass des Verstorbenen auseinandersetzen.
Die laufenden Kosten und Einnahmen für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke fallen weiter an und bedürfen der Regelung.
Hausverwaltungen von Wohnungseigentum möchten wissen, wer demnächst Ansprechpartner ist und wer in Zukunft das Hausgeld zahlt. Mieter sind verunsichert, weil auch Sie wissen möchten, was nun mit ihrer Wohnung passiert, wer Ansprechpartner wird und wohin Mieten zu überweisen sind. Und Banken pochen weiterhin auf die Darlehenstilgung. Die schönste Immobilie kann zum Alptraum werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet wird oder haushoch verschuldet ist.
Was ist dann zu tun? Erbe annehmen oder Erbe ausschlagen? Selbst einziehen, verkaufen oder vermieten? Um hier die richtige Entscheidung treffen zu können, benötigen Sie alle Informationen über das gesamte vorhandene Immobilienvermögen.
In den nachfolgenden 5 Schritten erfahren Sie die ersten und wichtigsten Themen, die Sie durch den Erbdschungel führen und Ihnen richtige Entscheidungen erleichtern.
1. Schritt
2. Schritt
3. Schritt
4. Schritt
5. Schritt
Scheidung und Immobilie
Scheidung: Was nun? - Hausverkauf im Rosenkrieg
Bei einer Trennung oder Scheidung gerät die Welt aus den Fugen. Dies gilt besonders, wenn sich die Ehepartner den Lebenstraum eines gemeinsamen Hauses erfüllt haben. Kommt es zur Scheidung, muss geklärt werden ob das Haus verkauft werden soll bzw. wer im Haus wohnen bleiben darf. Ob sich ein Hausverkauf nach einer Scheidung lohnt, ist von verschiedenen Aspekten abhängig.
Entscheidend ist für Sie jetzt nicht eine schnell gefasste, emotionale Lösung, sondern die Richtige. Doch gerade, weil nun jeder Partner seine Zukunft für sich allein in die Hand nehmen muss, stellen sich die Fragen: Was soll aus der Immobilie werden? Wer bleibt, wer geht? Übertragen, verkaufen oder vermieten? Nachstehend erklären wir Ihnen über welche Fragen Sie jetzt nachdenken sollten und was dabei zu beachten ist.
Wem gehört das Haus bei Scheidung?
Warum sollte ich den Wert meiner Immobilie vor der Scheidung ermitteln?
Was kostet eine Scheidung mit Haus?
Wie regelt ein Ehevertrag die Vermögensaufteilung?
Was passiert bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Haus?
Bei einer Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit einem gemeinsamen Haus zu verfahren. Einem Partner kann sein Anteil am Haus ausgezahlt werden oder das Haus wird gemeinsam verkauft. Auch eine Realteilung des Hauses oder ein gemeinsames Wohnrecht sind möglich. Oft wird die Immobilie auch auf die gemeinsamen Kinder überschrieben oder vermietet.
Während sich gemeinsames Vermögen in der Regel leicht gleichermaßen aufteilen lässt, gestaltet sich die Aufteilung von gemeinsamem Wohneigentum oft schwierig. Daher ist es umso wichtiger, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie im Scheidungsfall mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll. Hier stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.
a) Auszahlung eines Ehepartners
b) Gemeinsamer Verkauf
c) Realteilung nach Scheidung
d) Gemeinsames Wohnrecht
e) Übertragung auf gemeinsame Kinder
f) Haus oder Wohnung vermieten
g) Teilungsversteigerung
Merke: Restschuld
Immobiliendarlehen werden meist über einen längeren Zeitraum hinweg abbezahlt. Dabei endet die Zinsbindung oft bereits nach zehn oder 15 Jahren. Wenn ein Immobilienkredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abbezahlt ist, bleibt eine Restschuld. Um diese vollständig zu tilgen, muss mit der Bank über eine Anschlussfinanzierung verhandelt werden.
Wie berechne ich die Auszahlung an meinen Ex-Partner?
In Deutschland ist es üblich, das gemeinsame Haus im Falle einer Scheidung zu verkaufen und den Betrag im Anschluss an beide Partner bzw. Eigentümer auszuzahlen. Wenn das Haus noch vor der Scheidung verkauft wird, ist es oft möglich,
Geld und Zeit zu sparen, indem der Zugewinnausgleich schon vor der Scheidung berechnet wird. Fakt ist: Der einvernehmliche Hausverkauf führt meist zu einem höheren Gewinn als beispielsweise eine Teilungsversteigerung.
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Hauskredit?
Im Falle einer noch bestehenden Immobilienfinanzierung gibt es drei Möglichkeiten, mit den laufenden Hauskredit zu verfahren. Ein Partner übernimmt den Kredit alleine, beide Partner zahlen den Kredit vorzeitig ab oder der Kredit wird weiterhin gemeinsam getilgt. Die Entscheidung ist oft davon abhängig, wer die Immobilie behält und welche weiteren Kredite und Vereinbarungen noch bestehen.
In der Regel dürften Sie Ihr gemeinsames Haus auch über einen gemeinsamen Kredit finanziert haben. Nach der Scheidung gilt hier ebenfalls: Das Darlehen müssen Sie weiterhin zusammen tilgen. Kommt es zum Streit und einer der beiden Ehegatten zahlt seinen Anteil nicht, kann sich die Bank mit ihren Ansprüchen ausdrücklich gegen beide Kreditnehmer wenden. Wird auch dann die Zahlung verweigert oder kann sie schlichtweg nicht geleistet werden, darf die Bank das Objekt zwangsversteigern.
So werden zwar die meisten offenen Schulden beglichen, doch die Zwangsversteigerung führt zu einem deutlich geringeren Erlös als ein Verkauf auf dem freien Markt.
Wenn einer der Partner sich bereit erklärt hat, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist es wichtig auf die Entschädigungszahlung, Streichung des ausgezahlten Partners aus dem Grundbuch und einem evtl. gemeinsamen Hausdarlehen zu achten. Zudem sollte eine Überschreibung vorher mit dem Kreditgeber abgeklärt werden. Nachdem die Hausübertragung auf den zukünftigen und nun alleinigen Hausbesitzer erfolgte, kommen die Kosten für Strom und Wasser sowie die Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nur noch auf ihn alleine zu. Sollte der Partner, der seinen Verzicht ausgesprochen hat, sich dennoch an der Tilgung der Hauskredite beteiligen, können die geleisteten Zahlungen auch auf einen Trennungsunterhalt angerechnet werden.
Was passiert mit dem Bausparvertrag?
Auch einen Bausparvertrag sollten Sie im Falle einer Scheidung nicht außer Acht lassen. Wenn beide Ehegatten als Inhaber des Vertrags genannt sind, wird das eingezahlte Vermögen gleichermaßen unter ihnen aufgeteilt. Das gilt auch für den Fall, dass ein Partner Inhaber des Vertrags ist, der andere Partner jedoch das Geld eingezahlt hat oder dieses von einem gemeinschaftlichen Konto eingezahlt wurde.
Wurde der Bausparvertrag zum Zwecke einer gemeinsamen Baufinanzierung angelegt, so wird das Vermögen ebenfalls anteilig aufgeteilt. Der Bausparvertrag kann jederzeit von den Vertragsinhabern gekündigt werden. Zu beachten ist jedoch, in welcher Phase des Vertrags Sie sich befinden. So fällt bei einer Kündigung während der Ansparphase häufig eine Entschädigung an die Bank an.
Welche steuerlichen Regelungen sind zu beachten?
Entscheiden Sie sich nach der Trennung dafür, die Wohnung oder das Haus vollständig zu übernehmen, zahlen Sie dem anderen Ehepartner die angesprochene Abfindung. Im Gegenzug erhalten Sie im Rahmen der Eigentumsübertragung die andere Hälfte der Immobilie. Hierbei sollten Sie wiederum zwei steuerliche Aspekte berücksichtigen:
Grunderwerbsteuer:
Sofern die Übertragung in einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung steht, zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer. Achten Sie darauf, diesen Zusammenhang wirklich geltend machen zu können – so sparen sie die Steuer, die schnell einige tausend Euro betragen kann.
Spekulationssteuer:
Bei der Übertragung der Anteile kann unter Umständen die Spekulationssteuer anfallen. Diese bemisst sich am Veräußerungsgewinn der Immobilie und ist so hoch wie Ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Nicht bezahlen müssen Sie die Steuer, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu Wohnzwecken selbst genutzt haben.
Ist ein Immobilienverkauf im Trennungsjahr der Scheidung sinnvoll?
Im Falle einer Trennung entscheiden sich die meisten Ehepaare erst mal für eine räumliche Trennung. Das bedeutet, einer der Ehepartner muss aus der gemeinsamen Immobilie ausziehen. Spricht der Ausgezogene innerhalb von sechs Monaten nach seinem Auszug keine ernsthaften Rückkehrabsichten aus, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass der ausgezogene Ehegatte dem verbliebenen Ehepartner das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Da der im Haus wohnende Partner nun einen Wohnvorteil besitzt, hat der Ausgezogene ein Recht auf Entgelt für die Nutzungsüberlassung. Zur Berechnung des Wohnvorteils wird sich am ortsüblichen Mietspiegel orientiert, aus dem der Wert der Miete abgeleitet wird. Der noch im Haus wohnende Ehegatte kann diesen Vorteil direkt an den anderen Ehegatten als Nutzungsentschädigung auskehren oder der Wohnvorteil wird im Rahmen möglicher Unterhaltsforderungen berücksichtigt.
Merke: Trennungsunterhalt
Der Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bzw. des Trennungsjahres dem geringer verdienenden Ehepartner gezahlt, damit es diesem möglich ist, den ehelichen Lebensstandard zu halten. Sobald die Scheidung rechtskräftig geworden ist, endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Disclaimer
Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt.
Eigentumswohnung kaufen
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Bevor Sie sich eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie Ihr Objekt der immobilen Begierde unbedingt besichtigen. Vielleicht müssen Sie jetzt etwas schmunzeln, aber es kommt tatsächlich vor, dass Interessenten eine Eigentumswohnung kaufen, ohne diese persönlich gesehen zu haben. Das kann mitunter fatale Folgen haben. Immerhin ist es eine große finanzielle Entscheidung, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Daher ist es dringend notwendig, sich nicht auf die Beschreibung und Bilder im Internet zu verlassen, sondern die Eigentumswohnung selbst in Augenschein zu nehmen.
Ganz besonders gilt dies für ältere Bestandswohnungen. Hier können einige Fallstricke lauern, die aus einer Eigentumswohnung ein finanzielles Loch ohne Boden machen. Im Prinzip richtet sich die Qualität einer Eigentumswohnung nach zwei Kriterien: der Lage und dem Zustand. Damit Sie die richtige Wahl treffen und eine attraktive Eigentumswohnung kaufen, die werthaltig bleibt und eine gute Investition in Ihre Zukunft wird, geben wir Ihnen gern eine Checkliste für die Besichtigung an die Hand.
Erster Blick in die Wohnung
Boden und Bodenbelag
Wände und Decken
Die Lage der Eigentumswohnung
Das sprichwörtlich A und O, das Sie beachten sollten, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, ist die Lage von Immobilien. Vorab sollten Sie sich im Klaren darüber sein, ob Sie selbst in der Wohnung leben möchten oder ob Sie sie vermieten wollen. Denn je nachdem, welches Bedürfnis der jeweilige Bewohner der Eigentumswohnung hat, sind andere Lagekriterien wichtig.
Im Allgemeinen sind Wohnungen, egal ob Bestandsimmobilie oder Neubau, mit folgenden Einrichtungen und Merkmalen in der Umgebung beliebt und werden es vermutlich auch bleiben:
Verkehrsanbindung: Sowohl die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln als auch zu beispielsweise Bundesstraßen oder Autobahnen machen die Lage für eine Eigentumswohnung attraktiv. Denn die Gruppe derjenigen, die täglich zur Arbeit pendeln und auf eine gute Verkehrsanbindung angewiesen sind, wird immer größer.
Einkaufsmöglichkeiten: Je näher solche Einkaufsmöglichkeiten an der Wohnung sind, desto besser wird in der Regel die Lage bewertet. Dazu zählen neben Lebensmittelgeschäften auch Apotheken, Friseure, Bekleidungs- oder Elektronikmärkte.
Schulen & Ärzte: Ärzte und Schulen in der näheren Umgebung sind Lagekriterien, die vor allem für junge Familien oder auch Senioren wichtig sind.
Freizeiteinrichtungen: Auch bei Freizeiteinrichtungen gilt, je näher Sportmöglichkeiten, Restaurants, Bars, Kinos und Co sind, desto beliebter ist die Lage für eine Eigentumswohnung.
Ruf des Viertels: In vibrierenden Städten wie Berlin bilden sich gefühlt jährlich neue Trend-Viertel, die innerhalb kurzer Zeit wirtschaftlich wachsen. Viertel im Aufschwung sind besonders gefragt, da hier die Mieten noch relativ günstig sind, der Weg zum hippen Viertel aber absehbar ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Ruf das Viertel hat, indem Sie Ihre Eigentumswohnung kaufen wollen, fragen Sie Anwohner oder recherchieren Sie im Internet.
Lärmpegel: In puncto Lärm spielen vermutlich der Ruf des Viertels und die Verkehrsanbindung zusammen. Die Lautstärke in der Umgebung, die vielleicht durch das Nachtleben, hohes Verkehrsaufkommen oder Bauarbeiten entsteht, kann Ihre potenzielle Mieterschaft in der Wahl der Wohnung beeinflussen.
Grünanlagen in der Nähe: Gerade in größeren Städten sind grüne Erholungsplätze gefragt.
Ausblick: Je nachdem, ob Ihre Eigentumswohnung einen Balkon oder eine (Dach-)Terrasse hat, kann der Ausblick, den man dort genießen möchte, ein wichtiges Kriterium sein.
Substanz und Zustand der Eigentumswohnung
Im Gegensatz zur Lage, können Sie zum Zustand Ihrer Traumwohnung nach dem Kauf noch einiges selbst beitragen. Je nachdem, ob und in welchem Umfang Sie bereit sind, Zeit und Geld in die Renovierung oder Modernisierung der Eigentumswohnung zu stecken, lohnt es sich bei der Besichtigung an der einen oder anderen Stelle ganz genau hinzuschauen.
Bei einer neu gebauten oder noch nicht fertiggestellten Wohnung können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Rohre, Leitungen, Heizung und das Dach des Hauses in Ordnung sind. Lassen Sie sich dennoch bei der Besichtigung eine Baubeschreibung geben. In dieser erfahren Sie, welche Arbeiten bereits gemacht wurden und was der Bauträger noch an der Eigentumswohnung machen wird.
Interessant zu wissen ist auch, ob die einzelnen Bauabschnitte von einem unabhängigen Gutachter abgenommen wurden. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf das energetische Konzept, den Schallschutz und die Ausstattung der Bäder legen, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Generell werden Sie bei einer neuen Wohnung vermutlich wenig selbst machen müssen, es sei denn, Sie möchten das und vereinbaren Eigenleistung mit dem Bauträger.
Bei Eigentumswohnungen in älteren Häusern gibt es sicherlich weit mehr zu beachten, was die Substanz und den Zustand der Wohnung angeht als bei Neubauwohnungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Checkliste geben, anhand derer Sie sich ein Bild über die Substanz und den Zustand Ihrer möglichen Eigentumswohnung machen können:
Fassade des Wohnhauses: Welchen Eindruck macht das Haus von außen auf Sie? Ist die Fassade in Ordnung oder sogar neu gemacht worden? Oder sehen Sie Risse, Graffitis, abgebröckelten Putz, Verfärbungen, die auf Feuchtigkeit hindeuten oder Pflanzenbewuchs durch Efeu oder Wein? Letzteres sieht zwar meist sehr verträumt und romantisch aus, aber Ranken fressen sich teils bis in das Mauerwerk. Zudem lädt eine bewachsene Fassade Insekten und Vögel zum Nisten ein. Je besser die Fassade aussieht, desto weniger muss hier demnächst gemacht werden und desto weniger Kosten werden auf Sie als zukünftigen Miteigentümer zukommen.
Balkone und Terrassen: Machen Balkone und Terrassen einen stabilen und gepflegten Eindruck? Sollen vielleicht demnächst (neue) Balkone angebaut werden? Auch hier kann ein Kostenfaktor entstehen, wenn die Balkone oder Terrassen Ihrer Eigentumswohnung demnächst erneuert werden müssen.
Dach, Rohre, Leitungen, Heizung: Ein ganz wichtiger Aspekt, wenn Sie eine bestehende Eigentumswohnung kaufen möchten, ist der Zustand des Dachs, der Rohre und Leitungen sowie der Heizungsanlage im Haus. Je älter das Haus ist, in dem sich Ihre Wunsch-Eigentumswohnung befindet, desto kritischer sollten Sie hier nachbohren: Wann wurde das Dach zuletzt neu gedeckt und/oder ist es gedämmt? Rund alle 30 Jahre sollte ein Dach neu gedeckt werden. Entsprechen die Rohre, Leitungen und die Heizungsanlage aktuellen Standards? Auch hier sollte in etwa alle 30 Jahre Hand angelegt werden, um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.
Türen und Fenster: Auch die Türen und Fenster der Eigentumswohnung, die Sie kaufen möchten, sollten Sie genau inspizieren. Sind sie schlecht verbaut oder veraltet, können die Heizkosten schnell zu hoch werden oder es droht Schimmel. Schauen Sie deshalb genau hin. Sind die Fenster von innen beschlagen oder hat sich an der Verfugung oder Isolierung um die Fenster bereits eine dunkle Verfärbung gebildet, ist die Wohnung vermutlich zu gut abgedichtet und es kann sich Schimmel bilden.
Küchen- und Einbauschränke: Verfügt die Eigentumswohnung über Einbauschränke im Flur oder im Schlafzimmer und ist noch eine Küche verbaut, sollten Sie auch hier schauen, in welchem Zustand alles ist. Ist der Zustand in Ordnung, können Sie vielleicht die Küchenschränke nach einer neuen Lackierung und kleinen Schönheitsreparaturen weiter nutzen. Entsprechen die Schränke nicht Ihrem Geschmack oder sind sie in schlechtem Zustand, ist es gut zu wissen, ob sie leicht zu demontieren oder fest mit den Wänden verschraubt sind.
Küche und Bad: Neben den Schränken sollten in der Küche und auch im Bad die Armaturen, Fugen, Rohre und Leitungen unter die Lupe genommen werden. Lassen Sie gern auch einfach mal das Wasser laufen oder spülen Sie das WC. Funktioniert alles, kommt auch warmes und klares Wasser aus den Hähnen? Gab es in den letzten Jahren Rohbrüche, die Folgeschäden nach sich ziehen können? Die Sanierung der Sanitäranlagen kann ein ordentliches Loch in die Kasse reißen, wenn der Zustand womöglich schlechter ist als zunächst gedacht.
Dachboden und Keller: Kellerräume und Dachböden werden bei der Besichtigung häufig vergessen. Diese Räume sollten Sie sich aber unbedingt ansehen. Beide Orte sind prädestiniert für Feuchtigkeit und damit auch für Schimmel. Dachböden sind zudem häufig beliebte Brutplätze für Tauben. Die Vögel sind Schädlinge und zum Teil stark von Parasiten befallen. Der Taubendreck ist zudem nicht nur eklig, sondern auch ein wahrer Bakterienherd.
Tipp: Protokolle der Eigentümerversammlung lesen
Wenn Sie bei der Besichtigung der Eigentumswohnung auf andere Mieter oder Eigentümer treffen, fragen Sie sie, wie es sich in dem Haus wohnt und ob es Probleme mit den Substanzen anderer Wohnungen gibt. Wirken die Mieter oder Eigentümer auf Sie unzufrieden, muss vermutlich einiges auch an Ihrer Wohnung gemacht werden.
Lassen Sie sich die Protokolle der vergangenen drei oder vier Eigentümerversammlungen geben und lesen Sie diese. Aus den Protokollen geht hervor, wie die Stimmung unter den Eigentümern ist und ob in naher Zukunft größere Sanierungen beschlossen wurden. Nicht, dass Sie frisch einziehen und das Dach dann neu gedeckt wird. An derartigen Kosten müssen Sie sich nämlich beteiligen.
Gleichzeitig erfahren Sie aus den Protokollen auch wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist, die jeder Eigentümer zahlen muss und ob eine Erhöhung geplant ist.
Wenn Sie handwerklich nicht so versiert sind oder befürchten, Sie könnten ein mögliches Problem übersehen, raten wir Ihnen dazu, einen unabhängig Gutachter mit zur Besichtigung zu nehmen. Dieser kostet zwar je nach Ort der Besichtigung zwischen 250 und 450 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer), aber die Investition lohnt sich. Immerhin ist es finanziell günstiger, einmalig 400 Euro für einen Gutachter auszugeben, als im Nachhinein mit immensen Kosten umgehen zu müssen, mit denen man nicht gerechnet hat. Ein Gutachter kann Ihnen genau sagen, in welchem Zustand die Wohnung ist und was notwendige Sanierungen in etwa kosten werden. Das verschafft Ihnen finanzielle Planungssicherheit.

Checkliste: Kaufvertrag Ihrer Eigentumswohnung
Haben Sie sich nach der Besichtigung für die Immobilie entschieden, geht es um den nächsten großen Schritt: den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung. Auch hier kommt es wieder darauf an, ob Sie eine neue beziehungsweise unfertige oder eine bereits bestehende Eigentumswohnung kaufen. Aber ob neu oder alt, eins haben die Kaufverträge gemeinsam: Sie müssen notariell beglaubigt werden. Die ersten Vertragsunterlagen zum Wohnungskauf umfassen den Kaufvertragsentwurf, die Verweisungs- beziehungsweise Bezugsurkunde und die Teilungserklärung.
Kaufvertragsentwurf: Der Kaufvertragsentwurf bildet die Grundlage für den späteren Kaufvertrag, der vom Notar beglaubigt und bei der Unterschrift vorgelesen wird. Er umfasst Angaben zur Größe, zum Preis, zum Datum der Übergabe und zur Lage der Eigentumswohnung.
Verweisungsurkunde oder Bezugsurkunde: Die Verweisungsurkunde – oder auch Bezugsurkunde genannt – wird dem Kaufvertrag beigelegt. Diese Urkunde ist eine Anlage zum Kaufvertrag und beinhaltet Zeichnungen, Karten oder die Gemeinschaftsordnung der Eigentümer. Bei Neubauten wird der Verweisungsurkunde die Baubeschreibung des Bauträgers beigefügt. Hier erhält der Käufer Angaben zur Ausstattung der Wohnung oder Vereinbarungen zum Verkauf des Grundstücks oder Erbbaurecht. Sie wird beim Notartermin nicht vorgelesen. Der Notar geht davon aus, dass beide Parteien die Urkunde gelesen und anerkannt haben.
Teilungserklärung: Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen. Damit ist sie für alle Eigentümer eines Wohnhauses verbindlich. Sie enthält einen Aufteilungsplan, in dem das Gebäude und das Grundstück unter den Eigentümern aufgeteilt werden. Hier wird auch deutlich, welche Räume und Partien gemeinschaftliche genutzt werden.
Wohnen im Alter
Früh genug die Weichen für Morgen legen
Ihren Lebenstraum von einer eigenen Immobilie konnten Sie sich erfüllen. Doch mit zunehmendem Alter ändern sich die Lebensumstände und Bedürfnisse. Sind die Kinder aus dem Haus ausgezogen stellt sich oftmals heraus, dass das lang gehegte und gepflegte Haus zu groß ist.
Die Gartenarbeit wird langsam mühsam; das Treppensteigen ins Obergeschoss wird immer beschwerlicher. Der Erhaltungsaufwand der eigenen vier Wände steht in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Nutzen. Vielleicht müssen auch längst fällige Reparaturen an dem Haus durchgeführt werden.
Zeichen der Zeit erkennen - Emotionen und Erinnerungen
Loslassen um zu gewinnen - Verkaufsentscheidung
Zuhören - planen - handeln
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